Auszug aus dem Leistungsverzeichnis der WEG-Verwaltung

 

Kaufmännische Hausverwaltung

 

1. Buchführung

 

-         Einrichten einer übersichtlichen, ordnungsgemäßen,                         kaufmännischen  

 

          Buchführung 

 

-         Führen von Wohnungs,- Lohn- und Sozialkostenkonten

 

-         Führen eines Instandhaltungsrücklagenkonto

 

-         Verbuchen von Einnahmen, Ausgaben und sämtlichen anderen                   Bankbewegungen

 

-         Bezahlung von Rechnungen unter Beachtung von Rabatten und Skonti

 

         Prüfung der Rechnungen auf sachliche und rechnerische                     Richtigkeit

 

-         Erstellen der Hausgeldabrechnungen

 

-         Erstellen der Wirtschaftpläne

 

 

 

Technische Hausverwaltung

 

1. Im allgemeinen Bereich

 

-         Überwachung des baulichen Zustandes der Immobilien

 

          durch regelmäßige Begehung

 

-         Errechnen der Kosten von Instand- und Modernisierungsmaßnahmen

 

-         Einholen von Kostenvoranschlägen

 

-         Preisverhandlung, Auftragsvergabe und Überwachung der Ausführung

 

-         Einstellen des Hausmeisters und anderer Dienstkräfte

 

          nach Absprache und Überwachung der Tätigkeit

 

-             Abschließen von Wartungsverträgen und Überwachung der Arbeiten

 

 

 

2. Im besonderen Bereich

 

-         Sofortmaßnahmen bei dringenden Fällen wie Rohrbruch,

 

          Wasser-, Sturm-, oder Brandschäden

 

-         Unverzügliche Schadensmeldung an die Versicherung

 

-         Vergabe von Aufträgen zur Schadensbeseitigung

 

-         Führen von Preisverhandlungen und Überwachung der Ausführung

 

 

 

 

 

Juristische Hausverwaltung

 

-         Erstellen einer Hausordnung sowie deren Einhaltung überwachen

 

-         Erstellen von Reinigungsplänen der Gemeinschaftsflächen

 

          und deren turnusmäßige Ausführung überwachen

 

-         Vertretung der Eigentümer in Prozessstandschaft im Namens und

 

          auf Rechnung des Eigentümers

 

-         Ausübung der Handlung als Zustellungsbevollmächtigter

 

-         Veranlassen von Rechtsmaßnahmen gegenüber säumigen Eigentümern

 

-         Einhaltung von sämtlichen kaufmännischen und gesetzlichen                 Bestimmungen

 

 

 

Organisation der Eigentümerversammlung

 

-         Ordnungsgemäße Vorbereitung der Eigentümerversammlung

 

-         schriftliche Übersendung der Tagesordnungspunkte

 

-         Einladungen an die Eigentümer

 

-         Kontrolle der Beschlussfähigkeit, der ordnungsgemäßen

 

          Einberufung und Tageskontrolle

 

-         Vorsitz durch den Verwalter oder einer anderen Person

 

          die von den Eigentümern bestimmt wird

 

-         Abgabe eines Rechenschaftsberichtes über das Wirtschaftsjahr

 

-         Formulierung von Beschlüssen und deren Beratung

 

-         Führung eines Protokollbuches

 

-         Versendung der Niederschriften an die Eigentümer nach vorheriger

 

          Gegenzeichnung durch den Beirat, - bzw. Eigentümerversammlung             nach den

 

          Vorschriften des WEG

 

 

 

 

 

Service und Sonstiges

 

1. Verwaltung

 

-         Erfassen und Archivieren sämtlicher Verwaltungsunterlagen,

 

          Versicherungspolicen, Wartungsverträge

 

-         Bereithalten von Zeichnungen, Inspektionsbüchern,                         Sicherungsscheinen

 

-         Erstellen von Dienstverträgen usw. im Sinne des Auftraggebers

 

-         Anfertigung von Kopien und Versenden von Unterlagen

 

 

 

2. Beratung

 

-         Beratung des Eigentümers bei Maßnahmen der Verwaltung sowie

 

          Beratung und Erklärung neuester gesetzlicher Bestimmungen

 

-         Beratung des Eigentümers in Finanzierungs- und                             Umschuldungsfragen

 

-         Berechnung von Finanzierungsmitteln bei Modernisierung,                   Sanierung

 

          und Wertverbesserung gegen zusätzliche Berechnung

 

-         Durchsetzen von Gewährleistungen 

 

-         Sonstige Beauftragung der Hausverwaltung gegen

 

          zu vereinbarende Aufwandsentschädigung